Termin / Date:
Samstag, 06. August 2022
11:00 Uhr - 16:00 Uhr / 11:00 AM to 4:00 PM CEST
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Bald ist es wieder soweit! Unsere jährliche Landesmitgliederversammlung steht jetzt fest und wir laden dich ganz herzlich ein!
Unsere Landesversammlung wird am Samstag, den 06. August 2022, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr im SAALBAU Bornheim (Arnsburger Straße 24, 60385 Frankfurt am Main).
Wir bitten um Anmeldung zur Landesversammlung über das Formular unten auf dieser Seite!
Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:
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11:00 – Einlass und Beginn der Veranstaltung
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11:30 – Formalia
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Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wahl Protokollführer*in
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Beschlussfassung über die Tagesordnung
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Bericht des Landesvorstandes und der lokalen Gruppen
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Bericht über die Beitragserhöhung vom Bundesverband
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Bericht der Kassenprüfer*innen
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Entlastung des Landesvorstandes
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Wahl der Mitglieder des Landesvorstandes und Delegierten
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Landesvorsitzende*r
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Stellvertretende Landesvorsitzende
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Landesschatzmeister*in
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Landesgeschäftsführer*in
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Beisitzer*innen
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Wahl der Kassenprüfer*innen
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Wahl der Delegierten zum Europakongress
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Wahl der Delegierten zum Bundeskongress
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Wahl des zweiten Delegierten sowie der Ersatzdelegierten zum Bundesausschuss
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Weiteres
~ Ende der Veranstaltung ca. 16:00 Uhr
(Dazwischen werden natürlich Pausen eingelegt)
Wir würden uns freuen, dich dort zu sehen.
Föderalistische Grüße
Stefan Schwarz
Landesvorsitzender der JEF Hessen
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Fahrtkostenerstattung für Mitglieder der JEF Hessen:
- Zur Erstattung von Fahrtkosten von Mitgliedern der JEF Hessen für die Fahrt zur und von der Landesversammlung 2022 wird ein Budget von 150 € bereitgestellt.
- Schülern, Auszubildenden und Studenten, die für die An- und Abreise nicht auf ein Semesterticket oder alle die nicht auf das 9€-Ticket zurückgreifen können, werden die Fahrtkosten bei An- und Abreise mit dem ÖPNV abzüglich eines Selbstbehalts von 15 € erstattet. Sofern die Summe der von allen teilnehmenden Mitgliedern zur Erstattung beantragten Fahrkosten das Gesamtbudget nicht überschreitet, erfolgt die Erstattung abzüglich des Selbstbehalts zu 100%. Andernfalls erhalten alle Antragsteller eine anteilige Erstattung.
- Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Abfahrts- und Zielort in Hessen liegen und die Originalbelege spätestens bis zum 06. September 2022 beim Landesverband eingereicht werden.
- Über die Fahrtkostenerstattung für andere Personengruppen sowie bei PKW-Nutzung entscheidet der Landesvorstand auf Antrag.