Termin / Date:
Sonntag, 08. August 2021
11:00 Uhr - 17:00 Uhr / 11:00 AM to 5:00 PM CEST
Facebook-Seite zur Veranstaltung / Facebook page for the event
Bald ist es wieder soweit! Unsere jährliche Landesmitgliederversammlung steht jetzt fest und wir laden dich ganz herzlich ein!
Unsere Landesversammlung wird am Sonntag, den 08. August 2021, von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr im SAALBAU Oberrad (Offenbacher Landstraße 357, 60599 Frankfurt am Main) stattfinden.
Wir bitten um Anmeldung zur Landesversammlung über das Formular unten auf dieser Seite! Aufgrund der Hygieneregeln haben wir eine Kapazität von maximal 35 Teilnehmer*innen, weshalb wir im voraus wissen müssen wie viele Personen etwa kommen. Bitte lest euch zusätzlich das Hygienekonzept unten auf der Seite durch. Ganz wichtig: Eine Teilnahme ohne Maske ist nicht möglich, vergesst sie also nicht!
Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:
- 11:00 – Einlass und Beginn der Veranstaltung
- 11:30 – Formalia
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl Protokollführer*in
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Anträge auf Änderung der Satzung
- Programmatische Anträge
- Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Marcel von Collani
- Bericht des Landesvorstandes und der lokalen Gruppen
- Bericht der Kassenprüfer*innen
- Entlastung des Landesvorstandes
- Wahl der Mitglieder des Landesvorstandes
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- Landesvorsitzende*r
- Stellvertretende Landesvorsitzende
- Landesschatzmeister*in
- Landesgeschäftsführer*in
- Beisitzer*in
- Wahl der Kassenprüfer*innen
- Wahl der Delegierten zum Europakongress
- Wahl der Delegierten zum Bundeskongress
- Wahl des zweiten Delegierten sowie der Ersatzdelegierten zum Bundesausschuss
- Weiteres
~ Ende der Veranstaltung
(Dazwischen werden natürlich ausreichend Pausen eingelegt)
Wir würden uns freuen, Dich dort zu sehen.
Föderalistische Grüße
Friedel Pape
Landesvorsitzender der JEF Hessen
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Fahrtkostenerstattung für Mitglieder der JEF Hessen:
- Zur Erstattung von Fahrtkosten von Mitgliedern der JEF Hessen für die Fahrt zur und von der Landesversammlung 2021 wird ein Budget von 150 € bereitgestellt.
- Schülern, Auszubildenden und Studenten, die für die An- und Abreise nicht auf ein Semesterticket zurückgreifen können, werden die Fahrtkosten bei An- und Abreise mit dem ÖPNV abzüglich eines Selbstbehalts von 15 € erstattet. Sofern die Summe der von allen teilnehmenden Mitgliedern zur Erstattung beantragten Fahrkosten das Gesamtbudget nicht überschreitet, erfolgt die Erstattung abzüglich des Selbstbehalts zu 100%. Andernfalls erhalten alle Antragsteller eine anteilige Erstattung.
- Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Abfahrts- und Zielort in Hessen liegen und die Originalbelege spätestens bis zum 08. September 2021 beim Landesverband eingereicht werden.
- Über die Fahrtkostenerstattung für andere Personengruppen sowie bei PKW-Nutzung entscheidet der Landesvorstand auf Antrag.
Hygieneplan der Jungen Europäischen Föderalisten Hessen im Rahmen der Landesversammlung am 08.08.2021 geplant im Saalbau Oberrad.
◦ Grundsätzliche Einhaltung Empfehlung gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Landesverordnung.
◦ Es ist ein Negativtest bzw. Genesenen-/Impfnachweis erforderlich
◦ Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erfasst (ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter).
◦ Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar im Veranstaltungsraum angebracht. In der Einladung und vor Beginn der Veranstaltung wird auf die Hygienemaßnahmen aufmerksam gemacht.
◦ Der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss eingehalten werden.
◦ Es herrscht Maskenpflicht mit FFP2-Maske
◦ Keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, werden entgegengenommen und anschließend weitergereicht.
◦ Es werden keine Speisen und Getränke ausgegeben.
◦ In geschlossenen Räumen mit Zuschauerplätzen erfolgt eine personalisierte Sitzplatzvergabe, wobei aneinanderliegende Sitzplätze von Personen eingenommen
werden sollen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 gestattet ist (Einzelpersonen oder eine Gruppe bis zu 10 Personen oder Personen aus zwei Hausständen). Zwischen diesen Einzelpersonen oder Gruppen ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
▪ Die Bestuhlung erfolgt nach Vorschriften des Vermieters und kann grundsätzlich vollständig unter Einhaltung der Mindestabstandsregel erstellt werden. Personen aus dem selben Haushalt werden möglichst nebeneinander platziert, jedoch auch unter Einhaltung des Mindestabstands.
◦ Die Veranstaltung begrenzt sich auf eine Teilnehmer*innenanzahl von voraussichtlich maximal 35 Personen. Der Veranstaltungsort soll diese Kapazität auch unter Vorschriften der Hessischen Landesregierung erfüllen. Unter Absprache mit dem Vermieter fasst der reservierte Raum diese Kapazitäten.
◦ Verhindern von Warteschlangen, Steuerung von Zutritt in Räumlichkeiten. Einhaltung der Hygieneempfehlungen des RKI: Händewaschen, Hust- und Nies-Etiquette.
▪ Am Eingang zum Veranstaltungsraum werden die persönlichen Daten erfasst. Dabei soll Krepppapier auf dem Boden den Mindestabstand von 1,5 Metern kennzeichnen, den Personen einhalten müssen, während sie darauf warten sich einzutragen. Je nach Auslegung des Raums, sollen Engpässe an den Ein- und Ausgängen reduziert werden. Gibt es mehr als eine Tür für den Raum, wird einer als Eingang und der andere als Ausgang festgelegt.
◦ Wenn möglich, soll der Raum regelmäßig gelüftet werden.
◦ Für die Veranstaltung werden in Kooperation und Absprache mit dem Vermieter Desinfektionsmittel bereitgestellt. Teilnehmer*innen müssen vor Einlass ihre Hände desinfizieren. Für die Räumlichkeiten werden notwendigen Maßnahmen getroffen, um sie nach Ende der Veranstaltung zu desinfizieren.
Stefan Schwarz (Landesgeschäftsführer) ist Ansprechpartner, Verantwortlicher vor Ort und garantiert die Einhaltung des Hygienekonzepts während der Veranstaltung.