Sitz | Brüssel |
Präsidentin | Ursula von der Leyen (EVP) |
Zahl der Mitglieder | 27 |
Zusammensetzung und Wahl
Die Europäische Kommission besteht aus einer Kommissionspräsidentin und 26 Kommissar:innen. Jeder der 27 EU-Mitgliedsstaaten stellt dabei ein Kommissionsmitglied. Die Mitglieder der Kommission dürfen jedoch keine Weisungen von einer nationalen Regierung entgegennehmen oder anfordern. Anders als im Rat (Ministerrat) üben die Kommissionsmitglieder und -bediensteten ihre Tätigkeit somit in voller Unabhängigkeit von ihren Herkunftsstaaten aus. Die Kommission vertritt nicht die Interessen eines bestimmten Mitgliedsstaats, sondern die der EU als Ganzes. Wie die Minister:innen einer Regierung sind auch die Kommissar:innen jeweils für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig. So gibt es gegenwärtig (2022) beispielsweise einen Kommissar für Handel, eine Kommissarin für Umwelt und einen Kommissar für Energie.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission wird auf Vorschlag des Europäischen Rates (also der Staats- und Regierungschef:innen) vom Europäischen Parlament gewählt. Ist die Kommissionspräsidentin gewählt, erstellt der Ministerrat eine Liste mit Personen, die er dem Europäischen Parlament als Mitglieder der Kommission vorschlägt. Das Parlament befragt alle vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder ausführlich und stimmt dann über die Kommission als Ganzes ab. Die Amtszeit der EU-Kommission beträgt fünf Jahre. Da die Europäische Kommission vom Europäischen Parlament nur bestätigt und nicht aus dessen Mitte gewählt wird, kann sie sich nicht auf eine feste Mehrheit im Parlament stützen. Dies bedeutet auch, dass es im Europäischen Parlament – anders als in den Parlamenten der Nationalstaaten – keine klare Abgrenzung zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen gibt.
Aufgaben
Die Kommission hat im Wesentlichen fünf Aufgaben:
Initiativmonopol
Die Kommission wird oft als Motor der europäischen Einigung bezeichnet, weil nur sie neue Gesetzgebungsakte der EU vorschlagen kann. Die Kommission ist (von Ausnahmen abgesehen) die einzige Institution, die dieses sogenannte Initiativrecht besitzt. Damit hat sie den „Zündschlüssel“ in der Hand, um den „Motor“ für jedes neue EU-Vorhaben zu starten. Grund für dieses Initiativmonopol ist, dass die Kommission als supranationales Organ am ehesten die Gewähr dafür bietet, ausgewogene Vorschläge im gemeinschaftlichen Interesse der gesamten EU bzw. frei von nationalen oder regionalen Interessen vorzulegen. Sie kann jedoch vom Europäischen Parlament (EP) oder vom Rat aufgefordert werden, einen geeigneten Vorschlag zu einer bestimmten Frage vorzulegen (indirektes Initiativrecht).
Exekutivbefugnisse
Im Alltag ist die Kommission vor allem die Verwaltungszentrale der EU. Sie führt die EU-Politiken durch, sofern dies nach dem Grundsatz der Subsidiarität nicht die Behörden der Mitgliedsstaaten tun können. Das Subsidiaritätsprinzip stellt sicher, dass die EU nur dann tätig wird, wenn die Mitgliedstaaten ein Ziel nicht zufriedenstellend erreichen können und dieses Ziel besser auf Unionsebene erreicht werden kann. Die Kommission wird vom Rat und gegebenenfalls dem Europäischen Parlament ermächtigt, Durchführungsvorschriften zu erlassen, die für die konkrete Umsetzung von Gesetzesakten nötig sind. Sie setzt EU-Programme um, etwa in den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur (z. B. das Erasmus-Programm).
Haushaltsbefugnisse
Die Kommission ist zudem die Schatzmeisterin der EU. Sie holt von allen Organen und Institutionen der EU Informationen über deren Finanzbedarf für das kommende Jahr ein und stellt danach den Entwurf des Jahreshaushaltsplans der EU auf. Dabei muss sie die im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegte jährliche Ausgabengrenze berücksichtigen. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch Europäisches Parlament und Rat ist die Kommission für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und legt die genaue Verwendung der Haushaltsmittel fest. Alle Einnahmen und Ausgaben der EU werden von der Kommission verwaltet. Rund 80 % der Haushaltsmittel werden von der Kommission wieder an die Mitgliedsstaaten geleitet, deren Behörden für die Verwendung der Gelder oder deren Auszahlung an Empfangsberechtigte zuständig sind.
Kontrollbefugnisse
Die Kommission wird auch als Hüterin der Verträge bezeichnet, da sie die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts überwacht. Verstößt ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht, muss die Kommission einschreiten und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben. Die Kommission ist außerdem die oberste Kartellbehörde für die EU. Sie kann die Fusion von Unternehmen verbieten, wenn dadurch der Wettbewerb behindert würde.
Verhandlungsführung
Die Kommission ist die Stimme Europas in der Welt, mit Ausnahme des Bereichs der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Letztere ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon der Hohen Vertreterin der Union vorbehalten, die allerdings auch Vizepräsidentin der Kommission und damit Teil des Kollegiums der Kommission ist. Die Kommission erhält ein Mandat vom Rat, um Verträge wie Assoziations- oder Handelsabkommen zwischen der EU und anderen Staaten, Staatengruppen oder internationalen Organisationen auszuhandeln. Sie ist auch verantwortlich für die Gespräche über die Beitrittsverträge mit den Beitrittskandidaten.